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1. Programmgebiet "Soziale Stadt Bieblach"
1.1 Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt"
Das Bund-
Länder- Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf –
die soziale Stadt" wurde 1999 auf Beschluss der Ministerkonferenz ARGEBAU
vom Bundesministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr und den entsprechenden
Länderministerien eingerichtet. Ein wesentlicher
Programmansatz besteht darin, die zur Verfügung stehenden Mittel
möglichst mit anderen Förderprogrammen zu verknüpfen und
auf diese Weise Synergien zu erzeugen. Derzeit nehmen bundesweit 363 Gebiete in 252 Gemeinden am Programm teil. Der Stadtteil Gera-Bieblach wurde bereits im Herbst 2000 in das Programm aufgenommen. Finanzierungsübersicht (insgesamt ausgereichter Verpflichtungsrahmen 2000-2004)
Quelle: Stadtplanungsamt / Abteilung Stadtsanierung
1.2 Aufgabe und Ziel des Integrierten Handlungskonzepts Ziel des Programms "Soziale
Stadt" ist es, die für die soziale Stadtentwicklung relevanten
Politikfelder im Rahmen eines Integrierten Handlungskonzeptes zusammen
zu führen und mit entsprechenden Maßnahmen und Projekten zu
untersetzen. Ganz wesentlich ist dabei, die unterschiedlichen Akteure,
vor allem aber die Quartiersbevölkerung, in diesen Diskussions- und
Um-setzungsprozess umfassend einzubeziehen. In diesen Kontext ordnet sich das hier vorliegende Strategiekonzept für den Stadtteil Gera-Bieblach ein. Es wurde durch das Stadtplanungsamt sowie das Institut für Stadtplanung und Sozialforschung Weeber und Partner, der wissenschaftlichen Fachbegleitung, gemeinsam mit dem Stadtteilmanagement, erarbeitet und mit dem Dezernat Soziales (Sozial-, Jugend- und Schulverwaltungsamt) sowie dem Eigenbetrieb Zentrale Grundstück- und Gebäudewirtschaft, dem Tiefbau- und Umweltamt, Referat Kultus (Abteilung Stadt- und Regionalbibliothek) und der GWB "Elstertal", WBG "Aufbau und WBG "Glück Auf" abgestimmt. Im Vorfeld gab es erweiterte Steuergruppen zu folgenden Schwerpunkten:
Die ARGEBAU ist die Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland. Sie bildet Ausschüsse und Fachkommission. (Ausschluss für Bauwesen und Städtebau und Ausschuss für Wohnungswesen) Zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt" u.a. ein Leitfaden entwickelt worden. Die Ergebnisse dieses Diskussionsprozesses
sind in das nun vorliegende integrierte Handlungskonzept eingeflossen.
Es beinhaltet die Analyse der aktuellen demographischen und sozialen Entwicklungen
und weist die Ziele, Handlungsschwerpunkte und geplanten Maßnahmen
für die Programmjahre 2005/ 2006 und darüber hinaus aus. Zudem
gibt es einen Überblick über die in den vergangenen Programmjahren
umgesetzten Maßnahmen.
1.3 Steuerungsinstrumente und Verfahren
Stadtteilmanagement
Unverzichtbar für eine beteiligungsorientierte und zielführende Stadtteilarbeit ist die Präsenz vor Ort. Aus diesem Grund wurde im Oktober 1998 – also bereits zwei Jahre vor dem Start des Programms "Soziale Stadt" in Bieblach-Ost ein Stadtteilbüro eingerichtet. Dieses Büro befand sich bis zum Jahr 2001 in Trägerschaft des Vereins "Initiative zur Selbsthilfe" e.V. und wurde durch ihn im Rahmen von ABM geführt. Eine enge Kooperation gab es auch mit dem Deutschen Familienverband. Seit 2001 ist die GWB "Elstertal" Träger des Stadtteilbüros. Mit der Aufnahme in das Programm "Soziale Stadt" wurde es möglich, eine Stadtteilmanagerin einzustellen und die Stelle seither aus Programmmitteln mit zu finanzieren. Der Trägerwechsel und die Anbindung an die GWB "Elstertal" haben sich bewährt. Das Stadtteilbüro ist zu einer bekannten Adresse im Stadtteil geworden, nicht zuletzt deshalb, weil durch das Stadtteilmanagement ein gut funktionierendes Netzwerk der Akteure vor Ort entstanden ist.
Steuerungsgremium und Beteiligungsformen
Das Stadtteilmanagement wird federführend durch das Stadtplanungsamt Gera betreut. Entscheidend war und ist dabei ein ressortübergreifendes Handeln zu sichern. Um diesen integrativen Ansatz mit Leben zu erfüllen, war es notwendig, entsprechende stadtteilbezogene Verfahren und Methoden zu entwickeln und umzusetzen. Als zentrales Instrument dient dazu die Steuerungsgruppe, in der alle relevanten Fachämter der Stadtverwaltung, das ZGGW sowie die GWB "Elstertal" vertreten sind und die einmal monatlich tagt. Aufgabe dieser Steuerung ist es, Inhalte und Finanzierung geplanter Maßnahmen und Projekte abzustimmen und deren Umsetzung zu begleiten.
Zum Stadtteilmanagement-Verfahren gehört bis dato auch ein Stadtteilbeirat, in dem Vertreterinnen und Vertreter aus den Fachämtern und den Wohnungsunternehmen mitarbeiten. Um die Effizienz der Arbeit noch weiter zu erhöhen, wird dieses Gremium künftig in die Steuerungsgruppe Integriert. Themen- und projektbezogen werden die zuständigen Ämter bzw. Einrichtungen sowie die Wohnungsunternehmen künftig an Steuerungssitzungen teilnehmen. Darüber hinaus wurde in jüngster Zeit eine spezielle Arbeitsgruppe für den Bereich Kinder und Jugendliche gegründet. Künftig soll diese zielgruppenorientierte Ausrichtung der Arbeit noch weiter verstärkt werden. Außerdem gibt es zwei Stadtteilgremien (Bieblach-Ost und Bieblacher Hang), in denen sich gebietsbezogen Vertreter der Schulen, Kindereinrichtungen, sozialen und kulturelle Einrichtungen regelmäßig unter Anleitung des Stadtteilbüros treffen, um sich auszutauschen. Es werden Probleme, die den Stadtteil betreffen besprochen, gemeinsame Aktivitäten angeregt und organisiert. In den Gremien finden die Einrichtungen Ansprechpartner, wie den Bürgerbeauftragten, Vertreter des Ordnungsamtes und Sozialamtes. Die Vertreter der Stadtteilgremien sind wichtige Multiplikatoren, um Stadtteilarbeit zu transportieren. Den Stadtteil Bieblach weiter voran zu bringen funktioniert nur, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner ermuntert werden, sich an diesen Entwicklungen aktiv zu beteiligen. Seit Jahren gibt es das Bürgergremium, das allen Interessierten Gelegenheit bietet, sich zu informieren, ihre Ideen und Vorschläge einzubringen und sich an deren Umsetzung auch aktiv zu beteiligen. In diesem Gremium arbeitet ein fester Kern engagierter Bürger mit. Der Beirat trifft sich einmal im Monat und berät über die aktuellen Entwicklungen in Bieblach. In der nächsten Arbeitsphase wird es aber nun darauf ankommen, diesen Kern schrittweise zu erweitern. Insbesondere jüngere Bieblacher sollen für die Stadtteilentwicklung noch stärker interessiert werden.
Die Mitwirkung(-sbereitschaft) der Bewohner noch weiter zu erhöhen, ist ein erklärtes Ziel. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass es sich dabei bewährt, die Bewohner noch stärker in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Deshalb sollen Mittel des im Rahmen des Programms bereitgestellten Verfügungsfonds künftig durch einen Bewohnerbeirat vergeben werden. Mit diesen Mitteln können Aktionen, Feste oder andere soziale und kulturelle Maßnahmen – entsprechend der Förder- u. Haushaltsrichtlinien – finanziell unterstützt werden. Bisher wurden die Entscheidungen über die zu vergebenden Mittel durch die Steuerungsgruppe getroffen. Nun soll die Bewohnerschaft selbst entscheiden, welche Aktivitäten sie für unterstützenswert hält. In diesem Bewohner-Beirat soll ein möglichst repräsentativer Querschnitt der Bieblacher Bevölkerung vertreten sein. Um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu gewährleisten, es ist sinnvoll, die Zahl der Mitglieder auf 10 – 12 Personen zu beschränken. In allen Gremien wird es in der nächsten Arbeitsphase darauf ankommen, die Vernetzung zu qualifizieren und zu festigen.
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