1. Programmgebiet "Soziale Stadt Bieblach"

1.1 Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt"

Das Bund- Länder- Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt" wurde 1999 auf Beschluss der Ministerkonferenz ARGEBAU vom Bundesministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr und den entsprechenden Länderministerien eingerichtet.
Mittel der Städtebauförderung können seitdem in Stadtteilen eingesetzt werden, "die infolge sozialräumlicher Segregation davon bedroht sind, ins soziale Abseits zu rutschen" (Verwaltungsvorschrift-Städtebauförderung 1999). Nach einer ersten Phase der Erprobung wurde das Programm sukzessive verstetigt und ist seit 2004 nun auch im Baugesetzbuch § 171e BauGB verankert.

Ein wesentlicher Programmansatz besteht darin, die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst mit anderen Förderprogrammen zu verknüpfen und auf diese Weise Synergien zu erzeugen.
Dabei werden die Fördermaßnahmen zu jeweils 1/3 aus Mitteln des Bundes, der zuständigen Länder und der Gemeinden finanziert. (Zu Beginn gab es durch Bezuschussung des Landes eine 90%ige Förderung für Thüringer Programmgebiete.)

Derzeit nehmen bundesweit 363 Gebiete in 252 Gemeinden am Programm teil. Der Stadtteil Gera-Bieblach wurde bereits im Herbst 2000 in das Programm aufgenommen.

Finanzierungsübersicht
Förderprogramm: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt"
Maßnahmegebiet: Soziale Stadt Bieblach

(insgesamt ausgereichter Verpflichtungsrahmen 2000-2004)

 

 

Gesamtkosten

Fördermittel

Fördersatz

Maßnahmegebiet

Jahr

EUR

EUR

%

Soziale Stadt Bieblach

2000

869.196,20

782.276,58

90

 

2001

1.533.875,64

1.303.794,30

85

 

2002

855.000,00

684.000,00

80

 

2003

510.000,00

339.660,00

66,6

 

2004

385.435,00

256.700,00

66,6

Summe

 

4.153.506,80

3.366.430,90

 

Quelle: Stadtplanungsamt / Abteilung Stadtsanierung

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1.2 Aufgabe und Ziel des Integrierten Handlungskonzepts

Ziel des Programms "Soziale Stadt" ist es, die für die soziale Stadtentwicklung relevanten Politikfelder im Rahmen eines Integrierten Handlungskonzeptes zusammen zu führen und mit entsprechenden Maßnahmen und Projekten zu untersetzen. Ganz wesentlich ist dabei, die unterschiedlichen Akteure, vor allem aber die Quartiersbevölkerung, in diesen Diskussions- und Um-setzungsprozess umfassend einzubeziehen.
So soll es gelingen, "Quartiersentwicklungsprozesse in Gang zu setzen, welche die sozialen Problemgebiete zu selbständig lebensfähigen Stadtteilen mit positiver Zukunftsperspektive machen sollen" (ARGEBAU 2000).*

In diesen Kontext ordnet sich das hier vorliegende Strategiekonzept für den Stadtteil Gera-Bieblach ein. Es wurde durch das Stadtplanungsamt sowie das Institut für Stadtplanung und Sozialforschung Weeber und Partner, der wissenschaftlichen Fachbegleitung, gemeinsam mit dem Stadtteilmanagement, erarbeitet und mit dem Dezernat Soziales (Sozial-, Jugend- und Schulverwaltungsamt) sowie dem Eigenbetrieb Zentrale Grundstück- und Gebäudewirtschaft, dem Tiefbau- und Umweltamt, Referat Kultus (Abteilung Stadt- und Regionalbibliothek) und der GWB "Elstertal", WBG "Aufbau und WBG "Glück Auf" abgestimmt.

Im Vorfeld gab es erweiterte Steuergruppen zu folgenden Schwerpunkten:

  • Wohnungswirtschaft (hier waren alle Wohnungsunternehmen beteiligt, die
    Bestände in Bieblach haben),
  • Kinder- und Jugend (mit Beteiligung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sozial-arbeitern vor Ort sowie der Polizei),
  • Vernetzung mit anderen Förder-Programmen (hier ging es insbesondere um die Einbindung des Programms LOS – Lokales Kapital für soziale Zwecke),
  • Zwischenfazit zu bisherigen Steuerungs- und Beteiligungsinstrumenten; Prüfung des Anpassungsbedarfs.

Die ARGEBAU ist die Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland. Sie bildet Ausschüsse und Fachkommission. (Ausschluss für Bauwesen und Städtebau und Ausschuss für Wohnungswesen)

Zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt" u.a. ein Leitfaden entwickelt worden.

Die Ergebnisse dieses Diskussionsprozesses sind in das nun vorliegende integrierte Handlungskonzept eingeflossen. Es beinhaltet die Analyse der aktuellen demographischen und sozialen Entwicklungen und weist die Ziele, Handlungsschwerpunkte und geplanten Maßnahmen für die Programmjahre 2005/ 2006 und darüber hinaus aus. Zudem gibt es einen Überblick über die in den vergangenen Programmjahren umgesetzten Maßnahmen.
Soziale Stadtentwicklung ist ein Prozess, insofern bildet das Handlungskonzept den derzeitigen Entwicklungsstand ab. Künftig soll es regelmäßig fortgeschrieben werden, um eine noch genauere Erfolgskontrolle und ggf. auch eine Nachjustierung bei Strategieansätzen und Maßnahmen zu ermöglichen

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1.3 Steuerungsinstrumente und Verfahren

Stadtteilmanagement

Unverzichtbar für eine beteiligungsorientierte und zielführende Stadtteilarbeit ist die Präsenz vor Ort. Aus diesem Grund wurde im Oktober 1998 – also bereits zwei Jahre vor dem Start des Programms "Soziale Stadt" in Bieblach-Ost ein Stadtteilbüro eingerichtet. Dieses Büro befand sich bis zum Jahr 2001 in Trägerschaft des Vereins "Initiative zur Selbsthilfe" e.V. und wurde durch ihn im Rahmen von ABM geführt. Eine enge Kooperation gab es auch mit dem Deutschen Familienverband. Seit 2001 ist die GWB "Elstertal" Träger des Stadtteilbüros. Mit der Aufnahme in das Programm "Soziale Stadt" wurde es möglich, eine Stadtteilmanagerin einzustellen und die Stelle seither aus Programmmitteln mit zu finanzieren.

Der Trägerwechsel und die Anbindung an die GWB "Elstertal" haben sich bewährt. Das Stadtteilbüro ist zu einer bekannten Adresse im Stadtteil geworden, nicht zuletzt deshalb, weil durch das Stadtteilmanagement ein gut funktionierendes Netzwerk der Akteure vor Ort entstanden ist.

Steuerungsgremium und Beteiligungsformen

Das Stadtteilmanagement wird federführend durch das Stadtplanungsamt Gera betreut. Entscheidend war und ist dabei ein ressortübergreifendes Handeln zu sichern. Um diesen integrativen Ansatz mit Leben zu erfüllen, war es notwendig, entsprechende stadtteilbezogene Verfahren und Methoden zu entwickeln und umzusetzen. Als zentrales Instrument dient dazu die Steuerungsgruppe, in der alle relevanten Fachämter der Stadtverwaltung, das ZGGW sowie die GWB "Elstertal" vertreten sind und die einmal monatlich tagt. Aufgabe dieser Steuerung ist es, Inhalte und Finanzierung geplanter Maßnahmen und Projekte abzustimmen und deren Umsetzung zu begleiten.

Zum Stadtteilmanagement-Verfahren gehört bis dato auch ein Stadtteilbeirat, in dem Vertreterinnen und Vertreter aus den Fachämtern und den Wohnungsunternehmen mitarbeiten. Um die Effizienz der Arbeit noch weiter zu erhöhen, wird dieses Gremium künftig in die Steuerungsgruppe Integriert. Themen- und projektbezogen werden die zuständigen Ämter bzw. Einrichtungen sowie die Wohnungsunternehmen künftig an Steuerungssitzungen teilnehmen.

Darüber hinaus wurde in jüngster Zeit eine spezielle Arbeitsgruppe für den Bereich Kinder und Jugendliche gegründet. Künftig soll diese zielgruppenorientierte Ausrichtung der Arbeit noch weiter verstärkt werden.

Außerdem gibt es zwei Stadtteilgremien (Bieblach-Ost und Bieblacher Hang), in denen sich gebietsbezogen Vertreter der Schulen, Kindereinrichtungen, sozialen und kulturelle Einrichtungen regelmäßig unter Anleitung des Stadtteilbüros treffen, um sich auszutauschen. Es werden Probleme, die den Stadtteil betreffen besprochen, gemeinsame Aktivitäten angeregt und organisiert. In den Gremien finden die Einrichtungen Ansprechpartner, wie den Bürgerbeauftragten, Vertreter des Ordnungsamtes und Sozialamtes. Die Vertreter der Stadtteilgremien sind wichtige Multiplikatoren, um Stadtteilarbeit zu transportieren.

Den Stadtteil Bieblach weiter voran zu bringen funktioniert nur, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner ermuntert werden, sich an diesen Entwicklungen aktiv zu beteiligen. Seit Jahren gibt es das Bürgergremium, das allen Interessierten Gelegenheit bietet, sich zu informieren, ihre Ideen und Vorschläge einzubringen und sich an deren Umsetzung auch aktiv zu beteiligen. In diesem Gremium arbeitet ein fester Kern engagierter Bürger mit.

Der Beirat trifft sich einmal im Monat und berät über die aktuellen Entwicklungen in Bieblach. In der nächsten Arbeitsphase wird es aber nun darauf ankommen, diesen Kern schrittweise zu erweitern. Insbesondere jüngere Bieblacher sollen für die Stadtteilentwicklung noch stärker interessiert werden.

Die Mitwirkung(-sbereitschaft) der Bewohner noch weiter zu erhöhen, ist ein erklärtes Ziel. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass es sich dabei bewährt, die Bewohner noch stärker in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Deshalb sollen Mittel des im Rahmen des Programms bereitgestellten Verfügungsfonds künftig durch einen Bewohnerbeirat vergeben werden.

Mit diesen Mitteln können Aktionen, Feste oder andere soziale und kulturelle Maßnahmen – entsprechend der Förder- u. Haushaltsrichtlinien – finanziell unterstützt werden. Bisher wurden die Entscheidungen über die zu vergebenden Mittel durch die Steuerungsgruppe getroffen. Nun soll die Bewohnerschaft selbst entscheiden, welche Aktivitäten sie für unterstützenswert hält.

In diesem Bewohner-Beirat soll ein möglichst repräsentativer Querschnitt der Bieblacher Bevölkerung vertreten sein. Um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu gewährleisten, es ist sinnvoll, die Zahl der Mitglieder auf 10 – 12 Personen zu beschränken.

In allen Gremien wird es in der nächsten Arbeitsphase darauf ankommen, die Vernetzung zu qualifizieren und zu festigen.

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