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4. Zwischenfazit und
weiterer Handlungsbedarf
4.1 Bewertung Mitteleinsatz – Soziale Stadt
Nach Abschluss der Rahmenplanung
Bieblach, der Aufnahme in das Programm "Soziale Stadt" sowie
dem Aufbau des Stadtteilmanagements konnten zwischen 2003 und 2004 mit
Hilfe des Programms Soziale Stadt vor allem die soziale Infrastruktur
und damit die Angebote für Kinder und Jugendliche verbessert werden.
Umfangreiche innovative Maßnahmen haben dazu beigetragen, die Wohn-
und Lebensverhältnisse der Menschen in Bieblach zu verbessern.
Die bisher für das Gebiet
zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von ca. 4
Mio. EUR, aus dem Programm "Soziale Stadt" einschließlich
des notwendigen Eigenanteils der Stadt wurden maßgeblich für
bauliche Projekte eingesetzt. Alle diese Projekte waren "Schlüsselprojekte"
und sind als nachhaltig zu bewerten, da sie sich inhaltlich und örtlich
auf Schwerpunkte konzentrierten. Die übrigen Mittel dienten der Finanzierung
des Stadtteilbüros und der konkreten Projektarbeit (z.B. Stadtteilzeitung,
Ausstellungen, Stadtteilfeste).
Es kann eingeschätzt werden,
dass sich die allgemeine Stimmungslage trotz aller bestehender Probleme
durch die Stadtteilarbeit vor Ort und die bereits realisierten Maßnahmen
verbessert hat, dazu gehören auch mehr Ordnung und Sauberkeit sowie
ein größeres Sicherheitsempfinden der Bewohner. Hier hat sich
vor allem der Einsatz des Polizeibeauftragten bewährt.
Die wirtschaftliche Lage der
Bewohner kann mit dem Programm nur vermittelt beeinflusst werden. Allerdings
haben Angebote im Betreuungs- und Freizeitbereich insbesondere für
Kinder- und Jugendliche, die in schwierigen finanziellen und zum Teil
sozial problematischen Verhältnissen leben, Hilfestellung gegeben
und Kontakte vermittelt. Eine zentrale Funktion erfüllt dabei das
Kinder-, Jugend-, Freizeit- und Familienzentrum.
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4.2
Fortschreibung Rahmen- und Sozialplanung
Im Beschluss 131/2002 vom 19.09.2002
zur Rahmen- und Sozialplanung wurde in Beschlusspunkt 4 festgelegt, dass
die Planung 3 Jahre nach Beschlussfassung im Zusammenhang mit der aktuellen
Bevölkerungsentwicklung und sich daraus ergebenden Veränderungsprozessen
auf Aktualität geprüft und ggf. angepasst wird.
Diese Prüfung ist im Zusammenhang
mit der Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes – Soziale Stadt
Bieblach – erfolgt.
Im Ergebnis zeigt sich, dass
die in der Rahmen- und Sozialplanung für beide Teilgebiete definierten
Ziele vom Grundsatz her weiterhin zutreffend sind.
Damit bleibt diese beschlossene
informelle Planung weiterhin die Handlungs- und Entscheidungsgrundlage
für Maßnahmen der Stadt, der Wohnungsunternehmen und Akteure
im Gebiet.
Die Rahmenplanung ist zudem Grundlage
für Fördermittelbeantragungen im Rahmen des Bund-Länder-Programms
"Soziale Stadt", des Programms Stadtumbau-Ost und weiterer möglicher
Förderungen/ Finanzierungen.
Die schrittweise Umsetzung der
Rahmenplanung bleibt grundlegendes Ziel unter Beachtung der finanziellen
Möglichkeiten und Prioritätensetzung im Rahmen der Gesamtstadt.
Unter Berücksichtigung der
prognostizierten Einwohnerentwicklung sollen sich Vorhaben auf gezielte
Aufwertungsmaßnahmen in den Kernbereichen, auf koordinierten Abriss
von Wohngebäuden in den Rückbaubereichen (Leerstandsreduzierung)
und Instandsetzung/ Ausgestaltung der öffentlichen und privaten Grünbereiche
konzentrieren. Die Neugestaltung der Grünen Mitte in Bieblach-Ost
muss parallel zum Abriss eintakten und neue Qualität für die
Bewohner schaffen.
Am Bieblacher Hang bleibt die
weitere Sanierung des Denkmalensembles in Verbindung mit differenzierten
Angeboten sowohl für jüngere als auch ältere Bewohnergruppen
wichtiges Ziel. In den Randbereichen Bieblacher Hang (z.B. Nordrand) werde
erste Rückbaumaßnahmen angedacht. Der Veränderungsprozess
wird sich über viele Jahre erstrecken und ist deshalb hinsichtlich
seiner Aufgaben und Ziele kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen.
Nach gegenwärtiger Einschätzung
sollte 2007/ 2008 geprüft werden, ob die Rahmen- und Sozialplanung
fortgeschrieben wird.
4.3 Mittelbündelung
und Finanzierungsprobleme
Das Programm "Soziale Stadt"
wird als "lernendes" Programm für alle Beteiligten bewertet
und befindet sich aufgrund der relativ kurzen Laufzeit noch in einer Aufbauphase.
Bei der Umsetzung dieses Programms Vor-Ort waren folgende Probleme erkennbar:
- Die ressortübergreifende Kooperation
ist durch die Steuergremien und Beteiligungsformen auf Gebiets- und
Stadtebene aufgebaut, eine Mittelbündelung verschiedener Fachbereiche
neben und mit der Städtebauförderung hat sich jedoch als äußerst
schwierig erwiesen. Dies bestätigen auch die Ergebnisse der Zwischenevaluierung
des Programms auf Bundes- und Landesebene. Hilfreich wären deshalb
Leitfäden oder Handreichungen, die es erleichtern, einen besseren
Überblick über mögliche Förderprogramme und -modalitäten
zu erhalten.
- Gelungen ist bisher die Mittelbündelungen
beispielsweise am Bieblacher Hang. Hier konnten Denkmalpflegemittel
für die Erarbeitung der denkmalpflegerischen Zielstellung zur Instandsetzung
der Grünen Mulde mit Mitteln aus dem Programm "Soziale Stadt"
für die Ausführungsplanung gekoppelt werden.
- Seit 2004 ist der Stadtteil auch in das Programm
LOS aufgenommen und es wird angestrebt auch in der nächsten Förderperiode
wieder am Programm teilnehmen.
Die Versuche in das Programm "E & C" zu kommen oder Sportfördermittel
in Anspruch zu nehmen sind jedoch leider gescheitert. Gleichfalls wurde
versucht, die Kindertagesstätte Fritz-Gießner-Straße
14 über verschiedene Förderprogramme zu modernisieren. Hierzu
wurde ein Antrag für investive Förderung für Kindertagesstätten
beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie, Gesundheit
(TMSFG) gestellt. Es erfolgte leider keine Bewilligung, so dass die
Kofinanzierung nicht zustande kam und die Maßnahme nur über
Städtebaufördermittel realisiert werden konnte.
- Die Stadt Gera befindet sich in einer dramatischen
Haushaltslage. Mit der notwendigen Prioritätensetzung für
die Bundesgartenschau 2007, das URBAN-Programm und Bindung städtischer
Kräfte im Bauhof Tiefbau- und Umweltamt z.B. an Schwerpunktaufgaben
ist es schwierig, notwendige Eigenanteile oder Eigenleistungen für
weitere angedachte Förderanträge in Bieblach zu sichern. So
können Vorhaben, wie z.B. die geplante Boulderanlage (Kletteranlage)
neben dem Skaterpark, trotz Bewilligung der Fördermittel nicht
realisiert werden.
- Ein besonderes Problem ist es, dass zurzeit
eine Übertragung der Eigenanteile auf Träger oder Wohnungsunternehmen,
die ein förderfähiges Projekt entwickeln und umsetzen wollen,
nicht mehr möglich ist. Die Sicherung der Eigenanteile muss nach
geltenden Förderbedingungen mit dem städtischen Haushalt erfolgen.
- Bedingt durch die gravierenden Mittelkürzungen
des Landes Thüringen gegenüber den Kommunen und der damit
verbundenen defizitären Haushaltslage 2005 der Stadt Gera, ist
die Sicherstellung von Förderungen, insbesondre für Pflichtleistungen
von Trägern der freien Jugendhilfe derzeit nicht mehr ausreichend
gewährleistet. Erst mit einem Vorliegen des Haushaltes kann geklärt
werden, ob in der Folge von anstehenden Kürzungen, die Aufgaben
wie im bisherigen Umfang weitergeführt werden können. Besonders
betroffen sind die freien Träger, die im Bereich Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit tätig sind. Die bisher bestehenden Leistungsvereinbarungen
wurden zum 30.06.2005 gekündigt. Dies bedeutet für Bieblach,
dass für die Weiterführung und die personelle Absicherung
der Einrichtungen Evang. Jugendhaus "Shalom" und Jugendtreff
"Container" sowie die aufsuchende Straßensozialarbeit
einschließlich der Kontaktstellenbetreuung im Gebiet mit starken
Angebotseinschränkungen zu rechnen ist. Aufgrund dieser möglichen
Kürzungen des Leistungsspektrums in den Einrichtungen drohen wichtige
Säulen der Jugendarbeit wegzubrechen. Bereits zum 31.12.2004 wurde
der Standort des Freizeitzentrums Nord am Bieblacher Hang aufgegeben
und die Angebote wurden – jedoch nur in Teilen in den Jugendclub "CM"
verlagert.
- Sollte es zu den schon in der Diskussion befindlichen
weiteren Kürzungen kommen, würde es am Bieblacher Hang künftig
keine Einrichtung der Jugendarbeit mehr geben, was absehbar spürbare
Folgen in der sozialen Entwicklung des Stadtteils haben wird. Um so
dringender ist es, eine schnellstmögliche Klarheit zur Weiterfinanzierung
der Leistungen von freien Trägern herbeizuführen und mit neuen
Vereinbarungen Sicherheiten für diese zu schaffen.
- Der Deutsche Familienverband ist personell
noch bis Oktober gesichert. Eine Weiterführung kann nur mit der
Vergabe einer ABM bzw. neuen Maßnahmen gesichert werden. Die bewährte
Zusammenarbeit von Verein und Stadtteilmanagement als "Stadtteilbüro
Bieblach" ist damit erheblich in Gefahr. Es ist deshalb nach geeigneten
Möglichkeiten zu suchen, um eine Weiterführung der Betreuungsaufgaben
und Zusammenarbeit Stadtteilmanagement/ Verein sichern zu können.
- Der Jugendclub "CM" als kommunale
Einrichtung in der Fritz-Gießner-Straße 14 wird Bestand
haben. So auch der Jugendmigrationsdienst der AWO (aus Bundes-/Landesmittel
finanziert). Die Gesamtfinanzierung für das neue Familienzentrum
ist aufgrund der städtischen Haushaltslage ebenfalls derzeit noch
nicht gesichert.
- Eine Schließung der Bieblacher Zweigbibliothek
konnte durch das Engagement vieler Bürger bisher verhindert werden.
Die Zweigbibliothek ist die einzige kulturelle Einrichtung im Gebiet
und muss auch bei begrenzten Mitteln unbedingt erhalten werden. Dies
vor allem, weil gerade in Bieblach-Ost viele einkommensschwache Haushalte
leben und gerade Bildung ein zentrales Handlungsfeld nicht nur des Stadtteilmanagements
ist.
- Es kann eingeschätzt werden, das Bieblach
bisher ein breit gefächerte Angebote der sozialen Infrastruktur
hat und die Angebote und Einrichtungen im Stadtteil gut vernetzt sind.
Ein Wegbrechen eines großen Teils vorhandener Trägerstrukturen
würde unweigerlich zur Verschlechterung der Angebote im sozialen
Bereich führen und sich nachteilig auf die Lebens- und Wohnqualität
der Menschen und Wohnstandort insgesamt auswirken.
- Mit Fördermitteln aus dem Programm Stadtumbau-Ost
ist es nicht möglich, den Rückbau leer stehender sozialer
Infrastruktureinrichtungen zu finanzieren. Am Bieblacher Hang stehen
gegenwärtig insgesamt vier ehemalige städtische Kindereinrichtungen
leer. Eine Nachnutzung ist angestrebt. Entsprechende Aktivitäten
dazu laufen. Für die Gebäude in der Makarenkostraße,
außerhalb des Denkmalensembles, wäre jedoch ein Abriss die
sinnvollste Lösung. Hierzu fehlen der Stadt jedoch die Mittel.
4.4 Handlungsbedarfe
Unter Berücksichtigung der
gesamtstädtischen Entwicklung und Aufgabenschwerpunkte ergeben sich
für den Stadtteil Bieblach Prioritäten in folgenden Bereichen:
Verfahren und Steuerung
- Sicherung des Stadtteilbüros und Stadtteilmanagements
als wichtiges Instrument der Koordination und Steuerung
- Fortführung des Betriebes des Stadtteilbüros
als zentraler Anlaufpunkt für die Bewohnerschaft und Akteure vor
Ort
Soziale Infrastruktur
- Klärung zur Weiterfananzierung der Leistungen
von freien Trägern für Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit
- Weiterbesetzung der Stelle des Deutschen Familienverbandes
e.V. als Partner im Stadtteilbüro
- Erhalt der sozialen, kulturellen und Freizeiteinrichtungen
und ihre weitere Vernetzung
- Hilfeangebot für allein Erziehende bzw.
Haushalte in schwierigen wirtschaftlichen Situationen
Standortentwicklung
- weitere schrittweise Umsetzung der Ziele der
Rahmenplanung wie Verbesserung der Wohnqualität durch Sanierungs-,
Modernisierungsmaßnahmen insbesondere am Bieblacher Hang, Umbau-
und Rückbaumaßnahmen in Bieblach-Ost
- Fertigstellung Fuß-/ Radweg 3. BA im
Brahmetal
- Fertigstellung Sportplatzanlage Roschütz
- Bau Dual-Radsportanlage auf der ehemaligen
Deponie mit jungen Sportlern (Bewilligung vorliegend)
- Ausführungsplanung zentrale Freifläche
Grüne Mulde (Bewilligung vorliegend)
- Erhalt, Stützung, Belebung des wohnnahen
Einzelhandels, der Dienstleistungseinrichtungen und Gastronomie
Beteiligung Aktivierung
- Stärkung von Nachbarschafts- und Mieterreffs,
Aktivierung des öffentlichen Lebens im Stadtteil
- Einbeziehung der Bewohner, Unterstützung
von ehrenamtlichen Engagements, Entscheidungsbefugnis der Bewohner für
Verwendung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds
Bildung und Qualifizierung
- Stärkung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt
durch Bildungs- und Informationsangebote für betroffene Bewohnergruppen
- Hilfsangebote für sehr junge Mütter/
Väter bei Erziehungs- und Familienfragen
Gesundheitsförderung
- Förderung von Angeboten zur Gesundheitsberatung
und Ernährung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen
- Suchtprävention in Kooperation mit Schulen
Die demografischen und soziale
Entwicklung beider Teilgebiete müssen auch künftig weiter kontinuierlich
beobachtet werden, um die Wirksamkeit der Projekte zu überprüfen
und bei Bedarf entsprechend nachsteuern zu können.
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