4. Zwischenfazit und weiterer Handlungsbedarf

4.1 Bewertung Mitteleinsatz – Soziale Stadt

Nach Abschluss der Rahmenplanung Bieblach, der Aufnahme in das Programm "Soziale Stadt" sowie dem Aufbau des Stadtteilmanagements konnten zwischen 2003 und 2004 mit Hilfe des Programms Soziale Stadt vor allem die soziale Infrastruktur und damit die Angebote für Kinder und Jugendliche verbessert werden. Umfangreiche innovative Maßnahmen haben dazu beigetragen, die Wohn- und Lebensverhältnisse der Menschen in Bieblach zu verbessern.

Die bisher für das Gebiet zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von ca. 4 Mio. EUR, aus dem Programm "Soziale Stadt" einschließlich des notwendigen Eigenanteils der Stadt wurden maßgeblich für bauliche Projekte eingesetzt. Alle diese Projekte waren "Schlüsselprojekte" und sind als nachhaltig zu bewerten, da sie sich inhaltlich und örtlich auf Schwerpunkte konzentrierten. Die übrigen Mittel dienten der Finanzierung des Stadtteilbüros und der konkreten Projektarbeit (z.B. Stadtteilzeitung, Ausstellungen, Stadtteilfeste).

Es kann eingeschätzt werden, dass sich die allgemeine Stimmungslage trotz aller bestehender Probleme durch die Stadtteilarbeit vor Ort und die bereits realisierten Maßnahmen verbessert hat, dazu gehören auch mehr Ordnung und Sauberkeit sowie ein größeres Sicherheitsempfinden der Bewohner. Hier hat sich vor allem der Einsatz des Polizeibeauftragten bewährt.

Die wirtschaftliche Lage der Bewohner kann mit dem Programm nur vermittelt beeinflusst werden. Allerdings haben Angebote im Betreuungs- und Freizeitbereich insbesondere für Kinder- und Jugendliche, die in schwierigen finanziellen und zum Teil sozial problematischen Verhältnissen leben, Hilfestellung gegeben und Kontakte vermittelt. Eine zentrale Funktion erfüllt dabei das Kinder-, Jugend-, Freizeit- und Familienzentrum.

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4.2 Fortschreibung Rahmen- und Sozialplanung

Im Beschluss 131/2002 vom 19.09.2002 zur Rahmen- und Sozialplanung wurde in Beschlusspunkt 4 festgelegt, dass die Planung 3 Jahre nach Beschlussfassung im Zusammenhang mit der aktuellen Bevölkerungsentwicklung und sich daraus ergebenden Veränderungsprozessen auf Aktualität geprüft und ggf. angepasst wird.

Diese Prüfung ist im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes – Soziale Stadt Bieblach – erfolgt.

Im Ergebnis zeigt sich, dass die in der Rahmen- und Sozialplanung für beide Teilgebiete definierten Ziele vom Grundsatz her weiterhin zutreffend sind.

Damit bleibt diese beschlossene informelle Planung weiterhin die Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen der Stadt, der Wohnungsunternehmen und Akteure im Gebiet.

Die Rahmenplanung ist zudem Grundlage für Fördermittelbeantragungen im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt", des Programms Stadtumbau-Ost und weiterer möglicher Förderungen/ Finanzierungen.

Die schrittweise Umsetzung der Rahmenplanung bleibt grundlegendes Ziel unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten und Prioritätensetzung im Rahmen der Gesamtstadt.

Unter Berücksichtigung der prognostizierten Einwohnerentwicklung sollen sich Vorhaben auf gezielte Aufwertungsmaßnahmen in den Kernbereichen, auf koordinierten Abriss von Wohngebäuden in den Rückbaubereichen (Leerstandsreduzierung) und Instandsetzung/ Ausgestaltung der öffentlichen und privaten Grünbereiche konzentrieren. Die Neugestaltung der Grünen Mitte in Bieblach-Ost muss parallel zum Abriss eintakten und neue Qualität für die Bewohner schaffen.

Am Bieblacher Hang bleibt die weitere Sanierung des Denkmalensembles in Verbindung mit differenzierten Angeboten sowohl für jüngere als auch ältere Bewohnergruppen wichtiges Ziel. In den Randbereichen Bieblacher Hang (z.B. Nordrand) werde erste Rückbaumaßnahmen angedacht. Der Veränderungsprozess wird sich über viele Jahre erstrecken und ist deshalb hinsichtlich seiner Aufgaben und Ziele kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen.

Nach gegenwärtiger Einschätzung sollte 2007/ 2008 geprüft werden, ob die Rahmen- und Sozialplanung fortgeschrieben wird.

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4.3 Mittelbündelung und Finanzierungsprobleme

Das Programm "Soziale Stadt" wird als "lernendes" Programm für alle Beteiligten bewertet und befindet sich aufgrund der relativ kurzen Laufzeit noch in einer Aufbauphase. Bei der Umsetzung dieses Programms Vor-Ort waren folgende Probleme erkennbar:

  • Die ressortübergreifende Kooperation ist durch die Steuergremien und Beteiligungsformen auf Gebiets- und Stadtebene aufgebaut, eine Mittelbündelung verschiedener Fachbereiche neben und mit der Städtebauförderung hat sich jedoch als äußerst schwierig erwiesen. Dies bestätigen auch die Ergebnisse der Zwischenevaluierung des Programms auf Bundes- und Landesebene. Hilfreich wären deshalb Leitfäden oder Handreichungen, die es erleichtern, einen besseren Überblick über mögliche Förderprogramme und -modalitäten zu erhalten.

  • Gelungen ist bisher die Mittelbündelungen beispielsweise am Bieblacher Hang. Hier konnten Denkmalpflegemittel für die Erarbeitung der denkmalpflegerischen Zielstellung zur Instandsetzung der Grünen Mulde mit Mitteln aus dem Programm "Soziale Stadt" für die Ausführungsplanung gekoppelt werden.

  • Seit 2004 ist der Stadtteil auch in das Programm LOS aufgenommen und es wird angestrebt auch in der nächsten Förderperiode wieder am Programm teilnehmen.
    Die Versuche in das Programm "E & C" zu kommen oder Sportfördermittel in Anspruch zu nehmen sind jedoch leider gescheitert. Gleichfalls wurde versucht, die Kindertagesstätte Fritz-Gießner-Straße 14 über verschiedene Förderprogramme zu modernisieren. Hierzu wurde ein Antrag für investive Förderung für Kindertagesstätten beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie, Gesundheit (TMSFG) gestellt. Es erfolgte leider keine Bewilligung, so dass die Kofinanzierung nicht zustande kam und die Maßnahme nur über Städtebaufördermittel realisiert werden konnte.

  • Die Stadt Gera befindet sich in einer dramatischen Haushaltslage. Mit der notwendigen Prioritätensetzung für die Bundesgartenschau 2007, das URBAN-Programm und Bindung städtischer Kräfte im Bauhof Tiefbau- und Umweltamt z.B. an Schwerpunktaufgaben ist es schwierig, notwendige Eigenanteile oder Eigenleistungen für weitere angedachte Förderanträge in Bieblach zu sichern. So können Vorhaben, wie z.B. die geplante Boulderanlage (Kletteranlage) neben dem Skaterpark, trotz Bewilligung der Fördermittel nicht realisiert werden.

  • Ein besonderes Problem ist es, dass zurzeit eine Übertragung der Eigenanteile auf Träger oder Wohnungsunternehmen, die ein förderfähiges Projekt entwickeln und umsetzen wollen, nicht mehr möglich ist. Die Sicherung der Eigenanteile muss nach geltenden Förderbedingungen mit dem städtischen Haushalt erfolgen.

  • Bedingt durch die gravierenden Mittelkürzungen des Landes Thüringen gegenüber den Kommunen und der damit verbundenen defizitären Haushaltslage 2005 der Stadt Gera, ist die Sicherstellung von Förderungen, insbesondre für Pflichtleistungen von Trägern der freien Jugendhilfe derzeit nicht mehr ausreichend gewährleistet. Erst mit einem Vorliegen des Haushaltes kann geklärt werden, ob in der Folge von anstehenden Kürzungen, die Aufgaben wie im bisherigen Umfang weitergeführt werden können. Besonders betroffen sind die freien Träger, die im Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit tätig sind. Die bisher bestehenden Leistungsvereinbarungen wurden zum 30.06.2005 gekündigt. Dies bedeutet für Bieblach, dass für die Weiterführung und die personelle Absicherung der Einrichtungen Evang. Jugendhaus "Shalom" und Jugendtreff "Container" sowie die aufsuchende Straßensozialarbeit einschließlich der Kontaktstellenbetreuung im Gebiet mit starken Angebotseinschränkungen zu rechnen ist. Aufgrund dieser möglichen Kürzungen des Leistungsspektrums in den Einrichtungen drohen wichtige Säulen der Jugendarbeit wegzubrechen. Bereits zum 31.12.2004 wurde der Standort des Freizeitzentrums Nord am Bieblacher Hang aufgegeben und die Angebote wurden – jedoch nur in Teilen in den Jugendclub "CM" verlagert.

  • Sollte es zu den schon in der Diskussion befindlichen weiteren Kürzungen kommen, würde es am Bieblacher Hang künftig keine Einrichtung der Jugendarbeit mehr geben, was absehbar spürbare Folgen in der sozialen Entwicklung des Stadtteils haben wird. Um so dringender ist es, eine schnellstmögliche Klarheit zur Weiterfinanzierung der Leistungen von freien Trägern herbeizuführen und mit neuen Vereinbarungen Sicherheiten für diese zu schaffen.

  • Der Deutsche Familienverband ist personell noch bis Oktober gesichert. Eine Weiterführung kann nur mit der Vergabe einer ABM bzw. neuen Maßnahmen gesichert werden. Die bewährte Zusammenarbeit von Verein und Stadtteilmanagement als "Stadtteilbüro Bieblach" ist damit erheblich in Gefahr. Es ist deshalb nach geeigneten Möglichkeiten zu suchen, um eine Weiterführung der Betreuungsaufgaben und Zusammenarbeit Stadtteilmanagement/ Verein sichern zu können.

  • Der Jugendclub "CM" als kommunale Einrichtung in der Fritz-Gießner-Straße 14 wird Bestand haben. So auch der Jugendmigrationsdienst der AWO (aus Bundes-/Landesmittel finanziert). Die Gesamtfinanzierung für das neue Familienzentrum ist aufgrund der städtischen Haushaltslage ebenfalls derzeit noch nicht gesichert.

  • Eine Schließung der Bieblacher Zweigbibliothek konnte durch das Engagement vieler Bürger bisher verhindert werden. Die Zweigbibliothek ist die einzige kulturelle Einrichtung im Gebiet und muss auch bei begrenzten Mitteln unbedingt erhalten werden. Dies vor allem, weil gerade in Bieblach-Ost viele einkommensschwache Haushalte leben und gerade Bildung ein zentrales Handlungsfeld nicht nur des Stadtteilmanagements ist.

  • Es kann eingeschätzt werden, das Bieblach bisher ein breit gefächerte Angebote der sozialen Infrastruktur hat und die Angebote und Einrichtungen im Stadtteil gut vernetzt sind. Ein Wegbrechen eines großen Teils vorhandener Trägerstrukturen würde unweigerlich zur Verschlechterung der Angebote im sozialen Bereich führen und sich nachteilig auf die Lebens- und Wohnqualität der Menschen und Wohnstandort insgesamt auswirken.


  • Mit Fördermitteln aus dem Programm Stadtumbau-Ost ist es nicht möglich, den Rückbau leer stehender sozialer Infrastruktureinrichtungen zu finanzieren. Am Bieblacher Hang stehen gegenwärtig insgesamt vier ehemalige städtische Kindereinrichtungen leer. Eine Nachnutzung ist angestrebt. Entsprechende Aktivitäten dazu laufen. Für die Gebäude in der Makarenkostraße, außerhalb des Denkmalensembles, wäre jedoch ein Abriss die sinnvollste Lösung. Hierzu fehlen der Stadt jedoch die Mittel.

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4.4 Handlungsbedarfe

Unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Entwicklung und Aufgabenschwerpunkte ergeben sich für den Stadtteil Bieblach Prioritäten in folgenden Bereichen:

Verfahren und Steuerung

  • Sicherung des Stadtteilbüros und Stadtteilmanagements als wichtiges Instrument der Koordination und Steuerung
  • Fortführung des Betriebes des Stadtteilbüros als zentraler Anlaufpunkt für die Bewohnerschaft und Akteure vor Ort

Soziale Infrastruktur

  • Klärung zur Weiterfananzierung der Leistungen von freien Trägern für Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit
  • Weiterbesetzung der Stelle des Deutschen Familienverbandes e.V. als Partner im Stadtteilbüro
  • Erhalt der sozialen, kulturellen und Freizeiteinrichtungen und ihre weitere Vernetzung
  • Hilfeangebot für allein Erziehende bzw. Haushalte in schwierigen wirtschaftlichen Situationen

Standortentwicklung

  • weitere schrittweise Umsetzung der Ziele der Rahmenplanung wie Verbesserung der Wohnqualität durch Sanierungs-, Modernisierungsmaßnahmen insbesondere am Bieblacher Hang, Umbau- und Rückbaumaßnahmen in Bieblach-Ost
  • Fertigstellung Fuß-/ Radweg 3. BA im Brahmetal
  • Fertigstellung Sportplatzanlage Roschütz
  • Bau Dual-Radsportanlage auf der ehemaligen Deponie mit jungen Sportlern (Bewilligung vorliegend)
  • Ausführungsplanung zentrale Freifläche Grüne Mulde (Bewilligung vorliegend)
  • Erhalt, Stützung, Belebung des wohnnahen Einzelhandels, der Dienstleistungseinrichtungen und Gastronomie

Beteiligung Aktivierung

  • Stärkung von Nachbarschafts- und Mieterreffs, Aktivierung des öffentlichen Lebens im Stadtteil
  • Einbeziehung der Bewohner, Unterstützung von ehrenamtlichen Engagements, Entscheidungsbefugnis der Bewohner für Verwendung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds

Bildung und Qualifizierung

  • Stärkung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Bildungs- und Informationsangebote für betroffene Bewohnergruppen
  • Hilfsangebote für sehr junge Mütter/ Väter bei Erziehungs- und Familienfragen

Gesundheitsförderung

  • Förderung von Angeboten zur Gesundheitsberatung und Ernährung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen
  • Suchtprävention in Kooperation mit Schulen

Die demografischen und soziale Entwicklung beider Teilgebiete müssen auch künftig weiter kontinuierlich beobachtet werden, um die Wirksamkeit der Projekte zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend nachsteuern zu können.

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