15.04.2012

 

Anwaltliche Hilfe trotz niedrigen Einkommens

Niemand muss bei niedrigem Einkommen und Vermögen auf seine Rechte verzichten. Um sich fachkundigen Rat bei einem Anwalt einzuholen oder sich von diesem außergerichtlich vertreten zu lassen, kann bei dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragt werden; in eiligen Fällen auch nachträglich durch den Anwalt.

Neben den wirtschaftlichen Voraussetzungen wird geprüft, dass dem Rechtsuchenden keine andere zumutbare Hilfemöglichkeit zur Verfügung steht und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. Bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe wird der Anwalt dann gegen eine geringe Eigenleistung von derzeit 10,00 € tätig.

Bei der Notwendigkeit eines gerichtlichen Verfahrens kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Beide Hilfeleistungen sind unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Autorin: Rechtsanwältin Heike Redeker, Gera

Zurück zur Übersicht
Schriftvergrößerung