02.07.2012

Vorsorge für Unfall, Krankheit oder Alter


Zu Unrecht vielfach vernachlässigt wird die Notwendigkeit für den Fall Vorsorge zu treffen, dass wir aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder hohen Alters nicht mehr in der Lage sind, unsere persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen.
Um auch dann ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen, sollte jeder Vorsorge durch eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung treffen. Mittels der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, im Bedarfsfall für Sie z.B. gegenüber Vertragspartnern, Behörden etc. tätig zu werden. Mit der Betreuungsverfügung kann vorab Einfluss auf eine mögliche Betreuerbestellung genommen werden und mit der Patientenverfügung willigen Sie vorab in z. B. medizinische Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe ein oder aber untersagen sie.


(Unsere Autorin, Rechtsanwältin Heike Redeker, ist seit 2005 in Gera tätig. Tel. 0365.8395172)

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