Bieblach
Stadtteilbüro
Stadtteilbüro Bieblach
Leuchtenburgstraße 10
07552 Gera
(barrierefreier Zugang)
Sie erreichen uns unter:
Telefon: 0365 551 78 04 und 0163 737 40 15
Das Stadtteilbüro Bieblach übernimmt im Rahmen des Förderprogramms "Die soziale Stadt" bürgernahe Öffentlichkeitsarbeit und versteht sich als Anlaufstelle für Bieblacher Bürger.
Es steht offen für Sorgen, Probleme und Vorschläge. Wir bearbeiten und nehmen Anregungen und Wünsche der Bürger entgegen, die den Stadtteil betreffen. Darüber hinaus bringen wir in regelmäßigen abständen eine Stadtteilzeitung heraus. Wir geben Anregungen und Unterstützung von Maßnahmen zur Wohnumfeldgestaltung, erteilen Auskünfte, geben Einblick in die Entwicklung des Stadtteils und vermitteln Informationen über städtebauliche Planungen.
Das Stadtteilbüro Bieblach unterstützt soziale Projekte und Gemeinwesenarbeit, aktiviert Bewohner, betreut Netzwerke, führt Beratungen der Bürger- und Stadtteilgremien durch.
Die Arbeit des Stadtteilbüros wird unterstützt und ergänzt vom Deutschen Familienverband Landesverband Thüringen e.V. mit einer Kontaktstelle.
AUFGABEN
• Öffentlichkeitsarbeit, Stadtteilzeitung, Internetauftritt
• Netzwerkarbeit im Stadtteil – Beratung der Bieblacher Gremien und Beiräte
• Entgegennahme und Bearbeitung von Anregungen und Wünschen der Bürger, die den Stadtteil betreffen
• Aktivierung von bürgerschaftlichem Engagement
• Vermittlung von Informationen über städtebauliche Planungen
• Unterstützung von sozialen Projekten und Gemeinwesenarbeit
• Anregung und Unterstützung von Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes/ Kooperation mit Projektpartnern im Stadtteil
Mittelverwendung aus dem Aktionsfonds
Bürger, Bewohnergruppen, Initiativen, Vereine und Einrichtungen von Bieblach-Ost und dem Bieblacher Hang haben die Möglichkeit, im Rahmen des Programms "Soziale Stadt" finanzielle Mittel aus dem Aktionsfonds des Stadteilbüros zu beantragen.
Diese Unterstützung ist für die Umsetzung von kleineren Maßnahmen und Aktionen im und für den Stadtteil gedacht.
Nähere Informationen über die Voraussetzungen zur Beantragung sind in der Geschäftsordnung des Aktionsfondsbeirates einsehbar.
Nähere Auskünfte und Unterstützung zur Antragstellung geben das Stadtteilbüro und die Vertreter des ehrenamtlichen Bewohnerbeirates.
Geschäftsordnung des Aktionsfondsbeirates
Antrag auf Zuwendung aus dem Aktionsfonds 2024
Abrechnung einer Zuwendung aus dem Aktionsfonds 2024
Unser Stadtteilplan wird derzeit überarbeitet.